Seitenbereiche

Wir steuern
Ihren Erfolg!

Inhalt

Mieterabfindungen sofort abziehbar

Glühbirne, Block und Stift - © peshkova - stock.adobe.com

Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Die Finanzverwaltung rechnet Instandhaltungs- und Modernisierungskosten, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes/der Immobilie durchgeführt werden, den anschaffungsnahen Herstellungskosten für das Gebäude/Wohnung hinzu. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen 15 % der Anschaffungskosten übersteigen (§ 6 Abs. 1a Einkommensteuergesetz/EStG). Konsequenz daraus ist, dass die Aufwendungen nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar sind, sondern im Rahmen der Abschreibung über die Nutzungsdauer hinweg.

Mieterabfindungen

Im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen müssen oftmals Abfindungen an Mieter gezahlt werden, damit diese die Wohnung/das Gebäude verlassen. Die Finanzverwaltung rechnete solche Aufwendungen regelmäßig zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten hinzu. Dies widerspricht der neuesten Rechtsprechung.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof/BFH hat mit Urteil vom 20.9.2022 (IX R 29/21, veröffentlicht am 12.1.2023) den Anwendungsbereich obiger Vorschrift auf bauliche Maßnahmen am Gebäude beschränkt. Mieterabfindungen zählen nicht dazu. Diese können folglich im Jahr der Zahlungen sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: peshkova - stock.adobe.com

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
bis Uhr

Freitag
bis Uhr

Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag
bis Uhr
bis Uhr

Freitag
bis Uhr
bis Uhr

Dr. jur. Frank Paul Giese
Steuer + Recht

Dr. jur. Frank Paul Giese
Steuer + Recht

Frankfurter Landstraße 58
63452 Hanau
Deutschland


Fax +49 (0) 6181-98085-20