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Inkasso / Forderungsbeitreibung / Zwangsvollstreckungsrecht
Sie sind selbständig? Ihre Kunden oder Patienten zahlen Ihre Rechnungen nicht? Sie haben bereits einen Titel erwirkt, aber der Schuldner zahlt trotzdem nicht? Ihr Schuldner ist unbekannt verzogen?
Wir helfen Ihnen, Ihre Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Gerne übernehmen wir für Sie in jedem Verfahrensstadium das gesamte Forderungsmanagement und realisieren Ihre Forderungen außergerichtlich, gerichtlich und zwangsvollstreckungsrechtlich.
Dabei haben wir als Rechtsanwaltskanzlei weiterreichende Möglichkeiten als ein reines Inkassobüro, das in der Regel nur außergerichtlich für Sie tätig wird.
Zum Einen überprüfen wir die Aussichten Ihrer Forderungen in materiell-rechtlicher Hinsicht; zum Anderen überprüfen wir mittels verschiedener Wirtschaftsrecherchesysteme die Bonität Ihrer Schuldner und erwägen, ob und wann ein Vorgehen gegen Ihre Schuldner aussichtsreich erscheint.
Ist das der Fall, kann ein typischer Verlauf bei der Durchsetzung ausstehender Forderungen bereits mit der Erstellung eines außergerichtlichen anwaltlichen Mahnschreibens erfolgreich enden, er kann sich aber auch über die gerichtliche Beantragung eines Titels im Mahnverfahren bis hin zur Vertretung in einem sich anschließenden Zivilprozess vor dem Amts- oder Landgericht und die anschließende Beantragung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erstrecken.
Selbstverständlich handeln wir nach Ihren Wünschen auch Ratenzahlungsvereinbarungen mit Ihren Schuldnern für Sie aus, die Ihnen Rechtssicherheit und einen sehr hohen Ausfallschutz gewährleisten.
Die Rechtsanwaltsgebühren errechnen sich gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aus dem Gegenstandswert der beizutreibenden Forderung, welche im Ergebnis Ihr Schuldner zu erstatten hat.